Wir sind gewohnt, dass im Handel gekaufte Sachen wieder zurückgegeben werden können. Auch wenn die Händler dies nicht müssten, tun sie es aus Kulanz. Deshalb stehen wir in der Praxis häufig vor dem Problem, dass Besitzer nicht mehr gebrauchte Medikamente wieder zurückbringen möchten. Leider können wir das aus rechtlichen Gründen nicht machen…
Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist durch das Arzneimittelgesetz und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken streng geregelt. Vorschriften zur Einrichtung der Räumlichkeiten über Lagerung, Prüfung und Entsorgung müssen eingehalten werden. Auch die Vertriebswege für Arzneimittel sind klar geregelt. Der Tierarzt darf Medikamente nur von den entsprechenden Stellen beziehen.
Daraus ergeben sich für die Rücknahme von Medikamenten mehrere Probleme. Eine Abgabe von Patientenbesitzern an den Tierarzt ist rechtlich nicht vorgesehen und damit nicht erlaubt. Das deutlich schwerwiegendere Problem liegt aber darin, dass -sobald die Medikamente unsere Praxis verlassen haben- wir nicht mehr gewährleisten können, dass die Medikamente in ihrer Wirksamkeit nicht negativ verändert sind. Dies kann beispielsweise passieren, wenn sie längere Zeit in der Hitze gelegen haben.
Diese Vorschriften dienen der Sicherheit der Patienten- und damit Ihren Tieren. Denn natürlich möchten wir alle nicht riskieren, dass ein krankes Tier ein Medikament bekommt, das nicht wirkt…