Sommerzeit ist Reisezeit- wichtige Hinweise für den Urlaub mit Hund oder Katze

Heike MohnAktuelles

Wir sind wieder mitten in der Urlaubszeit. Und viele nehmen vor allem ihre Hunde mit in den Urlaub. Dabei gibt es aber Wichtiges zu beachten- abhängig vom Reiseziel.

Zunächst einmal die rechtliche Seite….

Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit ins Ausland nehmen möchten, dann braucht Ihr Tier zwingend eine gültige Tollwutimpfung und einen EU- Heimtierausweis. Voraussetzung, um einen EU- Heimtierausweis ausstellen zu können, ist eine Kennzeichnung über einen Mikrochip oder bei älteren Tieren eine vor 2011 vorgenommene, gut lesbare Tätowierung. Noch nicht gekennzeichnete Tiere bekommen einen Mikrochip implantiert, der seitlich am Hals mit einer Spritze injiziert wird. Damit ist jedes Tier eindeutig identifizierbar.

Wichtig bei der Tollwutimpfung: Sie muss gültig sein. Das bedeutet, wenn Ihr Tier zum ersten Mal Tollwut geimpft wird, darf es erst nach 21 Tagen über die Grenze. Danach ist die Impfung je nach Impfstoff bis zu 3 Jahren gültig. Wird es allerdings später nachgeimpft, als der Impfstoffhersteller dies fordert (z.B. erst nach 3,5 Jahren), dann gilt wieder die Sperrfrist von 3 Wochen. Ebenfalls wichtig- Impfungen, die vor der Kennzeichnung durchgeführt wurden, werde nicht anerkannt.

Kontrollieren Sie also bitte rechtzeitig, ob Sie einen Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung haben. Andere Impfungen bei Hund und Katze sind übrigens nicht rechtlich geregelt.

Abhängig vom Reiseland gibt es zusätzliche Bestimmungen. Und jetzt wird es etwas kompliziert.

Zunächst die gute Nachricht: In EU- Mitgliedsstaaten ist der Reiseverkehr mit Haustieren einheitlich (wie vorher beschrieben) geregelt. Anders ist es im Nicht-EU-Ausland. Hier unterscheidet man gelistete und nicht gelistete Drittländer.

Bei gelisteten Drittländern geht man davon aus, dass kein erhöhtes Tollwutrisiko besteht, weshalb ähnliche Regelungen wie in der EU gelten. In nicht gelisteten Drittländern ist dies nicht so. Deshalb wird für die Wiedereinreise in die EU ein Nachweis über die Wirksamkeit der Tollwutimpfung erforderlich. Dabei wird über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörpertiter bestimmt. Diese Probe kann frühestens 21 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung genommen werden. Und natürlich dauert die Auswertung ebenfalls seine Zeit. Welche Länder gelistet sind und welche nicht, ändert sich regelmäßig. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.de

Weiterhin gibt es in vielen Ländern weitere Bestimmungen, die zu beachten sind- v.a. bei Reisen mit Hund. So muss z.B. in Italien für jeden Hund Maulkorb und Leine mitgeführt werden. Für das vereinigte Königreich (Großbritannien/ Nordirland), Finnland, Malta, Norwegen und Irland müssen die Tiere zusätzlich- vom Tierarzt und im Heimtierausweis dokumentiert- gegen Bandwürmer behandelt werden. Weitere Informationen für viele Länder finden Sie unter www.petsontour.de oder bei den jeweiligen Botschaften des Reiselandes.

Und dann die gesundheitliche Seite…..

„Die Tropen fangen für Hunde und Katzen bereits südlich der Alpen an!“

Dazu in einigen Tagen mehr…..